top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Teilnahmebedingungen

1. Geltungs-bereich

Diese AGB gelten für alle Kämpfer, die an XTREM BOXING Fight Nights oder XTREM BOXING Championship Veranstaltungen teilnehmen.

Sie regeln die Vertragsbeziehung zwischen Kämpfer („Athlet“) und Promoter („XTREM BOXING“) für die Teilnahme an Events.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

2. Vertrags-gegen-stand

Der Kämpfer verpflichtet sich, unter Einhaltung der offiziellen Regeln von XTREM BOXING an vereinbarten Kämpfen teilzunehmen.

Der Promoter verpflichtet sich, die Kämpfe professionell zu veranstalten, die Eventinfrastruktur bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen (Gage, Reisen, Unterkunft) zu erfüllen.

Kämpfer treten unter Vertrag exklusiv für XTREM BOXING an, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

3. Rechte & Pflichten des Kämpfers

Teilnahme am offiziellen Wiegen und medizinischen Checks

Befolgung der offiziellen Kampfregeln (XTREM BOXING Wettkampfregelwerk)

Professionelles Verhalten im und außerhalb des Rings

Bereitstellung gültiger medizinischer Unterlagen

Verantwortung für persönliche Vorbereitung und Einhaltung des Gewichtslimits

4. Rechte  & Pflichten des Promoters

Bereitstellung Ring, Kampffläche, Ringrichter, Ärzte, Equipment

Professionelle Eventproduktion inklusive Licht, Ton, Kameraführung

Gage innerhalb von 7-14 Werktagen nach Kampf

Übernahme von Reise- und Hotelkosten, sofern nicht anders vereinbart

Medien-rechte:

XTREM BOXING erhält uneingeschränkte Rechte an Bild, Ton, Video, Fotos und sonstigen Medien, die den Kämpfer während oder vor (Vorbereitungsphase) den Fight Nights oder Championship zeigen.

Nutzung für Promotion, Social Media, Streaming, TV, Marketing und Werbung ist vollständig gestattet, ohne zusätzliche Vergütung über die vereinbarte Gage hinaus.

Kämpfer erkennen diese Rechte mit Vertragsunterzeichnung an und verzichten auf Ansprüche an Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte.

5. Gage & Zahlungsbedingungen

Gage wird innerhalb von 7-14 Werktagen nach Kampfende gezahlt

Spesen wie Reise, Hotel, Transport werden vom Promoter übernommen, sofern nicht anders schriftlich geregelt

Zusätzliche Boni oder Sponsoring-Gagen nur bei gesonderter Vereinbarung

6. Gesundheit & Sicherheit

Teilnahme nur mit gültigen medizinischen Attesten

Ringside-Arzt anwesend, medizinische Versorgung gewährleistet

Notfallfahrzeug und medizinischer Raum vor Ort

Anti-Doping-Richtlinien gelten strikt

7. Anti-Doping & Fair Play

Null-Toleranz-Politik für verbotene Substanzen

Verstöße → Annulierung des Kampfes, Aberkennung von Preisgeldern, Ausschluss

Unsportliches Verhalten wird sanktioniert

8. Vertrags-dauer & Kündigung

Vertrag gilt für vereinbarte Anzahl von Events / Championship

Kündigung vorzeitig nur bei: Einvernehmlichkeit, schwerwiegendem Regelverstoß

Vor Eventbeginn keine Gageansprüche bei Kündigung

9. Haftung & Ver-sicherung

Promoter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Kämpfer sollten private Unfall-/Kampfsportversicherung haben

Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, Sicherheitsmaßnahmen müssen eingehalten werden

10. Verhalten & Pflichten

Respektvolles Auftreten

Befolgung der Anweisungen des Ringrichters

Teilnahme am Wiegen

Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften

11. Ticketverkauf (Vor-Ort-Veranstaltungen)

Mit Erwerb eines Tickets erwirbt der Käufer ausschließlich ein Besuchsrecht für die jeweilige Veranstaltung.

Ein Anspruch auf bestimmte Kämpfer, Kampfanzahl oder Kampfverlauf besteht nicht. Fightcard-Änderungen, Ausfälle oder Verschiebungen einzelner Kämpfe berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises.

Bei kompletter Absage der Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung des Ticketpreises (exklusive etwaiger Gebühren externer Ticketanbieter).

Der Zutritt kann aus Sicherheitsgründen verweigert werden, insbesondere bei:

Alkohol- oder Drogeneinfluss

aggressivem Verhalten

Verstoß gegen Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher aus Sicherheitsgründen umzusetzen oder Plätze zu ändern.

12. Haftung bei Vor-Ort-Besuch

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Sachschäden, Garderobe, persönliche Gegenstände oder Hör-/Sehbeeinträchtigungen durch Licht-, Ton- oder Pyrotechnik wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

13. Bild- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Film- und Fotoaufnahmen erstellt.
Mit Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er im Rahmen von Live-Übertragungen, Aufzeichnungen, Social-Media-Inhalten, Werbung und Dokumentationen unentgeltlich erkennbar abgebildet werden darf.

Eigene professionelle Aufnahmen, Livestreams oder kommerzielle Veröffentlichungen durch Zuschauer sind ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.

14. Livestream / Pay-Per-View

Der Erwerb eines Livestream-Zugangs berechtigt ausschließlich zur privaten Nutzung.

Öffentliche Vorführungen (z. B. Bars, Vereine, Veranstaltungen) sind ohne Lizenz untersagt.

Das Aufzeichnen, Spiegeln, Weiterleiten oder illegale Übertragen des Streams ist verboten und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.

15. Technische Verfügbar-keit

Der Veranstalter schuldet die Bereitstellung des Streams, jedoch keinen unterbrechungsfreien Internetzugang beim Nutzer.

Eine Rückerstattung erfolgt nur bei:

  • vollständigem Ausfall der Übertragung

  • vom Veranstalter zu vertretender technischer Nichtbereitstellung

Keine Rückerstattung erfolgt bei:

  • schlechter Internetverbindung des Nutzers

  • Geräte- oder Softwareproblemen des Nutzers

  • Plattform- oder Providerstörungen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters

16. Medien- und Verwertungsrechte

Alle Bild-, Ton-, Streaming-, Highlight-, Social-Media-, Replay-, Dokumentations- und Vermarktungsrechte an sämtlichen XTREM BOXING Veranstaltungen liegen ausschließlich beim Veranstalter.

Jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weiterverbreitung – auch auszugsweise – ohne Genehmigung ist untersagt.

17. Sicherheit

Der Veranstalter ist berechtigt, zum Schutz aller Beteiligten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere Einlass- und Personenkontrollen, Taschenkontrollen sowie Kontrollen mit technischen Hilfsmitteln (z. B. Metalldetektoren).

  • Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt und kann zur Verweigerung des Zutritts oder zum Verweis vom Veranstaltungsgelände führen:

    • Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände

    • Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Rauchkörper

    • Glasbehälter, Dosen, sperrige oder gefährliche Gegenstände

    • professionelle Aufnahme- oder Streaminggeräte ohne Genehmigung

    • Drogen oder sonstige verbotene Substanzen

  • Den Anweisungen von Sicherheitsdienst, Ordnern, Veranstaltungsleitung, Ringrichter, medizinischem Personal und Behörden ist jederzeit Folge zu leisten.

  • Personen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, andere Besucher oder Beteiligte gefährden oder gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskarte des Geländes verwiesen werden.

  • Der Veranstalter ist berechtigt, Sitz- oder Stehplätze aus Sicherheits- oder Organisationsgründen zu ändern sowie einzelne Bereiche vorübergehend zu sperren.

  • Im Falle von Evakuierungen, Notfällen oder medizinischen Zwischenfällen haben Besucher den Durchsagen und Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.

  • Erste-Hilfe-Leistungen werden durch anwesendes medizinisches Personal erbracht. Weitergehende medizinische Maßnahmen erfolgen durch externe Rettungsdienste.

  • Minderjährige dürfen die Veranstaltung nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ggf. in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen.

18. Höhere Gewalt

Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtdurchführung, Verzögerung, Unterbrechung oder den Abbruch einer Veranstaltung, sofern diese auf Umständen höherer Gewalt beruhen.

  • Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend:

    • behördliche Anordnungen oder Verbote

    • Sicherheitslagen oder Gefährdung der öffentlichen Ordnung

    • Naturereignisse (z. B. Unwetter, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben)

    • Feuer, Explosionen oder technische Großstörungen

    • Pandemien, Epidemien oder vergleichbare Gesundheitslagen

    • Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen oder Ausfälle von Versorgungsleistungen

    • unvorhersehbare medizinische Notfälle von Kämpfern oder Offiziellen

  • Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

  • Im Falle einer vollständigen Absage kann der Veranstalter nach eigener Wahl:

    • die Veranstaltung auf einen Ersatztermin verlegen (Tickets behalten ihre Gültigkeit), oder

    • den Ticketpreis ganz oder teilweise erstatten.

  • Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen.

19. Sponsoren-, Werbe- und Branding-rechte

Sämtliche Werbe-, Sponsoren- und Brandingrechte im Zusammenhang mit XTREM BOXING Veranstaltungen stehen ausschließlich dem Veranstalter zu.

  • Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:

    • Ringboden- und Ringseil-Branding

    • Eckpolster (Corner Pads)

    • Banner, LED-Wände und Hallenwerbung

    • Walk-In-Bereiche und Entrance-Wall

    • Presse- und Interview-Backdrop

    • Social-Media-Einblendungen und Overlays im Livestream

    • Einblendungen im Broadcast, Replay, Highlight-Clips und Dokumentationen

  • Der Veranstalter ist berechtigt, Sponsorenlogos im Ring, auf dem Eventgelände, im Livestream, auf Tickets, Plakaten, digitalen Plattformen sowie in sämtlichen Medienformaten frei zu platzieren und zu vermarkten.

  • Kämpfer verpflichten sich, vom Veranstalter bereitgestellte offizielle Event-Ausrüstung zu tragen, sofern diese sicherheits- und sportrechtlich zulässig ist (z. B. Handschuhe, Walk-In-Bekleidung, offizielle Kleidung bei Interviews, Pressekonferenzen und Siegerehrungen).

  • Eigene Sponsoren der Kämpfer (z. B. auf Shorts, Bademantel, Kleidung oder Ausrüstung) sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

  • Der Veranstalter kann einzelne Sponsoren aus sachlichem Grund untersagen, insbesondere wenn:

    • ein Interessenkonflikt mit Event- oder Hauptsponsoren besteht

    • rechtliche oder regulatorische Vorgaben entgegenstehen

    • das Markenimage der Veranstaltung beeinträchtigt werden könnte

  • Ein Anspruch des Kämpfers auf Beteiligung an Sponsoreneinnahmen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  • Der Veranstalter darf Event- und Sponsorenlogos in Verbindung mit den Kämpfernamen, Kampfbildern und Kampfszenen weltweit, zeitlich unbegrenzt und medienunabhängig zu Werbe- und Vermarktungszwecken nutzen.

20. Gerichts-stand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen und den Veranstaltungen ist, 17310 Lloret de Mar (Girona), Spanien.

Veranstalteranschrift:
Santa Cristina 18
17310 Lloret de Mar
Spanien

bottom of page